Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronaverordnungen

Hier gelangen Sie zum Elternbrief von Frau Dorothee Feller (Ministerin für Schule und Bildung NRW)

Elternbrief der Ministerin D. Feller

Die wichtigsten Inhalte für Sie in Stichworten:

Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronaverordungen:

Änderungen zum 01. Februar 2023:

- Wer krank ist, sollte die Schule nicht besuchen. (Eigenverantwortung der Eltern, dass Kinder die Schule nur gesund besuchen.)

- Die regelmäßige Ausgabe von Selbsttests entfällt. (Vorhandene Selbsttests in den Schulen werden aufgebraucht.)

- Freiwillig darf zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden.

- Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, für einen Zeitraum von 5 Tagen nach Vornahme des Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen.

- Die bewährte Husten- und Niesetikette, regelmäßiges Händewaschen und das regelmäßige Lüften der Klassenräume gehören zu einem normalen Schulalltag.